Diebstahl-/Bruchversicherung Fahrrad


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Versicherung Fahrrad : Der Mieter kann eine Diebstahl-/Bruchversicherung für die Dauer der Ausleihe eines Fahrrads oder sonstigen Materials abschließen. Im Schadensfall oder bei Diebstahl hat der Kunde 50 % des Kaufpreises des ausgeliehenen Artikels bzw. 50 % des Gesamtpreises der Reparatur zu leisten. Ohne Versicherung hat der Kunde den vollen Kaufpreis des Fahrrads bzw. den Gesamtpreis der Reparatur des ausgeliehenen Artikels zu leisten. Jeder Diebstahl muss bei der Polizei/Gendarmerie zur Anzeige gebracht werden.